(Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen – kein EK-Charakter des aktiven Ausgleichspostens – Bilanzierungshilfe – Anfechtbarkeit – Kein Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO durch allgemeine Verwaltungsübung – Körperschaftsteuererstattung durch ausschüttungsbedingte Körperschaftsteuerminderung)
Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision ohne vorherige Entscheidung über den für dieses Verfahren gestellten Prozesskostenhilfeantrag; keine Vermutung der mangelnden richterlichen Unabhängigkeit wegen früherer Tätigkeit des Richters in der Finanzverwaltung
(Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots gemäß § 3c Abs. 2 EStG)