Aussetzung des den Folgebescheid betreffenden Klageverfahrens bei noch fehlendem Grundlagenbescheid – Ermittlungskompetenz hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen
(Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes – erfolgloser Abschluss des Vorverfahrens als Sachentscheidungsvoraussetzung – Voraussetzung des § 68 Satz 1 FGO)
Zweck der mündlichen Verhandlung – Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung der wegen Vorlage weiterer Belege begehrten Vertagung – Kein plötzlicher Vorsteuerabzug ohne Rechnung