Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts nach Begründung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung löst keine Überentnahme aus – Folgen der zugunsten der Besitzpersonengesellschaft gelösten Bilanzierungskonkurrenz
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08.09.2011 IV R 44/07 – Betriebsaufspaltung zwischen einer eingetragenen Genossenschaft und einer GbR – Personelle Verflechtung – Rechtsnachfolger des Mitunternehmers als Inhaltsadressat und Bekanntgabeadressat des Feststellungsbescheids – Verfassungsmäßigkeit des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung)