“Offensichtlich verkehrsgünstigere” Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten – Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse
(Krankenversicherung – keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem Aktivrollstuhl für Schulbesuch – Vorrangigkeit der Erstattungsregelung nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 – Mehrfachversorgung bzw -ausstattung im Hilfsmittelbereich)
Krankenversicherung – Hilfsmittel – Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten – rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig erachteten Rehabilitationsträger innerhalb der höchstens zwei Wochen plus einen Werktag betragenden Prüfungs- und Weiterleitungsfrist