Widerruf der Approbation als Arzt, Sofortvollzug, Unzuverlässigkeit, Nichteinhaltung infektions- und hygienerechtlicher Vorschriften, Verstöße gegen behördliche Anordnungen, Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetz
Widerruf der Approbation als Arzt, Sofortvollzug, Unzuverlässigkeit, Nichteinhaltung infektions- und hygienerechtlicher Vorschriften, Verstöße gegen behördliche Anordnungen, Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetz
Erfolgloser Antrag, Positives ärztliches Gutachten, Weigerung ein nachfolgend angeordnetes MPU-Gutachten erstellen zu lassen, Rechtmäßige Gutachtensanordnung, Der Konsum von Ecstasy (harten Drogen) im Jahr 2018 war unter zeitlichen Gesichtspunkten noch dazu geeignet Eignungszweifel bei der AS i. S. d. § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV zu begründen, Verkürzung der Vorlagefrist des medizinisch-psychologischen Gutachtens (unter 1 Jahr), führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Gutachtensanordnung (veranlasst durch das Verhalten der AS)