Betäubungsmitteldelikt: Bewaffnetes Handeltreiben durch das Mitsichführen einer Teleskopstahlrute bei der Entsorgung des in einer Cannabisplantage angefallenen Pflanzenabfalls
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung zum Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge bei auf spätere Veräußerung zielendem Anbau von Cannabispflanzen
Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung im Abstand von 18 Monaten nach Ende des Tatzeitraums nicht hinreichend begründet – Verletzung des Art 13 Abs 1 GG bei mangelnden Erfolgsaussichten der Durchsuchung – hier: Durchsuchung wegen Verdachts des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln – fehlende Darlegungen zur Auffindewahrscheinlichkeit