Erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität: Steuerungsfähigkeit bei Drogenabhängigkeit, schweren Entzugserscheinungen und bei bevorstehenden Entzugserscheinungen; Aussagekraft eines quantifizierten Drogennachweises
Strafzumessung bei bewaffnetem unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung fehlender Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten; Doppelverwertung des Tatbestandsmerkmals des Gewinnstrebens