Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei Beschlussunfähigkeit des eigentlich zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufenen Gerichts; Entscheidung durch das im Rechtszug höhere Gericht; Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsgesuchen; Kollegialitätsverhältnis als Ablehnungsgrund; Vizepräsident des in der Hauptsache zuständigen Landgerichts als Verfahrensbeteiligter
Beschwerde in einer Betreuungssache: Gebotene persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht trotz erfolgter Anhörung im Abhilfeverfahren