Kartellrechtsverstoß: Beschränkung von Verhaltensspielräumen eines marktstarken Anbieters durch die Angebotsumstellungsflexibilität von Wettbewerbern; Missbrauch von Marktmacht bei Verwendung unangemessener Geschäftsbedingungen für die Beendigung einer langjährigen Vertragsbeziehung – VBL-Gegenwert II