Nichtanwendbarkeit der Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl – Exklusivität der Wahlprüfungsbeschwerde gilt nicht gegenüber der abstrakten Normenkontrolle, auch nicht in unmittelbarem zeitlichem Umfeld einer Wahl – Schriftliche Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG zum Urteil vom 22. Mai 2019
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – Klärungsbedürftigkeit – Abgrenzung grober von einfacher Fahrlässigkeit – Vorgaben durch den Gesetzgeber – Konturierung durch das BSG – Einzelfallentscheidung – eingeschränkte Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht