Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Voraussetzungen der Unterbringung einer Person zwecks Durchführung einer zwangsweisen Heilbehandlung – hier: Verletzung des Freiheitsgrundrechts der Beschwerdeführerin (Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 2 GG) durch rechtswidrige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Voraussetzungen für die Entlassung eines Betreuers und die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts, Umfang der Anordnung einer Betreuung; Absehen von der persönlichen Anhörung des Betreuten im Beschwerdeverfahren
Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere Sachaufklärung des Gerichts bei Widersprüchen zwischen gerichtlichem und privatem Gutachten; Bedenken gegen Geeignetheit des Betreuers