(Krankenversicherung – häusliche Krankenpflege – Service-Wohnen in einer Seniorenresidenz – freie Wählbarkeit von Pflege- und Unterstützungsleistungen – “geeigneter Ort” iSd § 37 Abs 2 S 1 SGB 5 – Anwendung der Kostenfreistellungsregelungen des § 37 Abs 4 SGB 5 und § 13 Abs 3 S 1 SGB 5 nebeneinander – Doppelzuständigkeit von Krankenkasse und Pflegekasse bei Leistungen der Behandlungssicherungspflege – hier: rund um die Uhr (24-Stunden Intensiv-Krankenpflege) durch ambulanten Pflegedienst)
Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums absolvierten “Weiterbildung Berufsbetreuung” mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung; landesrechtliche Voraussetzungen für die vergütungsrechtliche Anerkennung einer Nachqualifikation
Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten Aufgabenkreis; Vorliegen einer “Unbetreubarkeit”; Wegfall der Erforderlichkeit einer Betreuung bei der Möglichkeit einer Bevollmächtigung