Verfahrenspflegerbestellung: Bestellungsbedürfnis im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten; Anforderungen an die Begründung für eine Nichtbestellung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte Betreuerbestellung im Eilverfahren – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG), des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis auch nach Aufhebung der Betreuung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro