Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen – Klagebefugnis bei einheitlich und gesonderter Feststellung
Betreuungssache: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen; Anordnung einer Verfahrenspflegschaft im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen