Genehmigung einer betreuungsrechtlichen Unterbringung: Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens; förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens als Entscheidungsgrundlage; Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen und Verschaffung eines persönlichen Eindrucks; Bekanntgabe des Gutachtens an den Betroffenen