Unzulässige, dem Begründungserfordernis von § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht genügende Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der fünfzehnmonatigen Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Betreuervergütung gem § 2 S 1 VBVG
Markenbeschwerdeverfahren – “Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes (Bildmarke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis