(Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten – örtliche Zuständigkeit – keine analoge Anwendung des § 98 Abs 2 SGB 12 auf teilstationäre Leistungen – Abgrenzung zwischen stationären und teilstationären Leistungen)
Bundesrechtliche Regelungen des Betreuungsgeldes (§§ 4a – 4d BEEG) mit Art 72 Abs 2 GG unvereinbar und nichtig – Leistungen an Eltern mit Kleinkindern als öffentliche Fürsorge iSd Art 74 Abs 1 Nr 7 GG – Betreuungsgeld jedoch nicht zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder aus anderen Gründen iSd Art 72 Abs 2 GG erforderlich
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Anordnung der vorläufigen Betreuung ohne persönliche Anhörung der Betroffenen – jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (hier: Unterlassen der Anhörungsrüge gem § 44 FamFG)
Betreuungssache: Notwendigkeit erneuter Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren und Berücksichtigung einer verfahrensfehlerhaft unterbliebenen Anhörung im Rechtsbeschwerdeverfahren