Regiebetriebe: Keine Kapitalertragsteuer durch Auflösung von Rücklagen, die aus Gewinnen des Jahres 2001 stammen – Umwandlung eines Regiebetriebs in eine GmbH: Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinn des Rumpfwirtschaftsjahres 2002
(Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft – Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 30. Januar 2018 VIII R 42/15)