Vertragsärztliche Versorgung – Betrieb einer Zweigpraxis – Erbringung von Leistungen mit spezieller Genehmigung (hier: Reproduktionsmedizin) – Entscheidung zunächst über spezielle Genehmigung und dann über Betrieb der Zweigpraxis – Bewertung über Versorgungsverbesserung bzw -beeinträchtigung am Ort der Hauptpraxis – Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien
Hinzurechnung von Pachtzinsen bei Betriebsverpachtung nach § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG 2002 a.F. – Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zuge einer Darlehensvereinbarung