Markenbeschwerdeverfahren – „Procura“ – zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen – ungenügend differenzierte Begründung – wesentlicher Mangel – Zurückverweisung an das DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Tageszulassung mit Saisonkennzeichen – Mindestbesteuerung ist weder verfassungswidrig noch unionsrechtswidrig – Vertrauensschutz – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 24.10.2012 als NV-Entscheidung abrufbar