(Inanspruchnahme des Herstellerprivilegs setzt eigene Produktion von Energieerzeugnissen voraus – Herstellungsbetrieb i.S. des § 6 EnergieStG – Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG)
Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie – Strukturkomponente – Einmalzahlung – Blitzaustritt – Betriebliche Übung
(Übernahme kommunaler Aufgabe durch Unternehmer – Leistungserbringung bei Verpflichtung eines Unternehmers gegen Entgelt zur Errichtung und Betrieb eines Schwimmbads für 10 Jahre – kein ermäßigter Steuersatz für Entgelt für Errichtung und Betrieb eines Schwimmbads – Voraussetzung für Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG)