(Anfechtung eines Betragserrechnungsbescheids i.S.d. § 100 Abs. 2 Satz 3 2. Halbs. FGO – Rechtsschutz – Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 174 Abs. 3 und 4 sowie § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO – Höhe einer Steuer als “Tatsache” – Ertragsteuerliche Behandlung von Vorsteuerbeträgen – Wirkung des § 351 Abs. 1 AO – Billigkeitserweis trotz fehlendem Bemühen um Abtrennung einer Streitsache)
(Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine Anschaffungskosten – Begriff der “Anschaffungskosten” – Besteuerungsgegenstand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG)
(Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co. KG – Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines modernen Doppelhüllentankers – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO – Bestimmung der Nutzungsdauer – Anwendung der AfA-Tabellen)
(Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO – Aussetzung des Revisionsverfahrens bis zur Entscheidung über beantragten Billigkeitserlass)
(Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 8/10 – Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Teilwertvermutung)