Abzugsverbot von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes gem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG idF vom 19.07.2006 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Wegfall der Abzugsmöglichkeit, soweit die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten beruflichen Tätigkeit beträgt, verfassungsgemäß – Verpflichtung zu auf den 01.01.2007 zurückwirkender Neuregelung
(Änderungsbefugnis gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO – Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids – Gewerbesteuerzerlegungsbescheid als Folgebescheid – Schuldzinsen als Betriebsausgaben – Umwidmung einer Darlehensverbindlichkeit)
Keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Haftungsverfahren nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG 1997 – Keine Schätzung von Betriebsausgaben im Steuerabzugsverfahren – Nichtigkeit eines Haftungsbescheids – Anwendungsvorrang des EU-Rechts – Geltungserhaltende Reduktion einer nationalen Steuernorm