Verwaltungsrecht

öffentliche Einrichtung, Widerruf von Zuweisungen für die Benutzung der Großmarkthalle, Steuerhinterziehung durch den Zuweisungsempfänger als Widerrufsgrund, Ausschluss des Zuweisungsempfängers als untaugliches milderes Mittel

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Verwaltungsrecht

öffentliche Einrichtung, Ablehnung einer Zuweisung für die Benutzung der Großmarkthalle wegen eines Widerrufsgrundes, Steuerhinterziehung durch den Vertreter des Zuweisungsempfängers als Widerrufsgrund, Ausschluss als untaugliches milderes Mittel

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Europarecht

öffentliche Einrichtung, Ablehnung der Erteilung von Zuweisungen für die Benutzung der Großmarkthalle, Steuerhinterziehung durch den Geschäftsführer und Alleingesellschafter des Zuweisungsempfängers als Ablehnungsgrund, Ausschluss als untaugliches milderes Mittel

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Europarecht

öffentliche Einrichtung, Widerruf von Zuweisungen für die Benutzung der Großmarkthalle, Steuerhinterziehung durch den Geschäftsführer und Alleingesellschafter des Zuweisungsempfängers als Widerrufsgrund, Ausschluss als untaugliches milderes Mittel

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Europarecht

Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer Immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung (Lärmschutz, Tierschutz)

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Baurecht

Antrag des Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich, Kein Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nach Errichtung der baulichen Anlage, wenn Beeinträchtigung des Nachbarn durch die Nutzung der Anlage und nicht den bloßen Baukörper droht, Bezeichnung Tekturgenehmigung unmaßgeblich, Regelungsgehalt der Baugenehmigung durch Auslegung zu ermitteln, Abgrenzung Außenbereich – Innenbereich, hier Vorhabengrundstück als Teil eines Außenbereichssplitters, Antragstellergrundstück im Innenbereich (Allgemeines Wohngebiet), Keine Außenbereichsaffinität einer größeren Zimmerei bei vorhandenem Industriegebiet, Unzulässigkeit von Auflagen im Baugenehmigungsbescheid, die ein ständiges Überwachungsproblem mit sich bringen und damit einen nicht mehr vertretbaren Verwaltungsaufwand – sog. maßgeschneiderte Baugenehmigung (hier verneint), Gesicherte Erschließung nach § 35 Abs. 2 BauGB grundsätzlich kein drittschützender Be- lang; Ausnahme bei erheblicher Verschlechterung der bauplanungrechtlichen Erschließungssituation des Nachbargrundstücks durch vorhabenbedingte Überlastung der Entschließungsanlage (hier verneint), Keine zusätzliche Berufung auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn Verletzung des Rücksichtnahmegebotes verneint wurde, Kein allgemeines Abwehrrecht gegen unzulässige Außenbereichsnutzungen

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Baurecht

Baugenehmigung, Wohnhaus, Bescheid, Minderung, Wohngebiet, Vorhaben, Wohnbebauung, Arbeitszeit, Betriebsbeschreibung, Innenbereich, Mischgebiet, Genehmigung, Verletzung, Ausweisung, schalltechnische Untersuchung, Stand der Technik, allgemeines Wohngebiet

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Baurecht

Antrag des Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich (abgelehnt), Kein Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nach Errichtung der baulichen Anlage, wenn Beeinträchtigung des Nachbarn durch die Nutzung der Anlage und nicht den bloßen Baukörper droht, Bezeichnung Tekturgenehmigung unmaßgeblich, Regelungsgehalt der Baugenehmigung durch Auslegung zu ermitteln, Abgrenzung Außenbereich – Innenbereich, hier Vorhaben- und Antragstellergrundstück als Außenbereichssplitter; einem befestigten Reiplatz fehlt die maßstabsbildende Wirkung zur Herstellung eines Bebauungszusammenhanges; für die Einordnung, ob ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorliegt, kommt es auf die tatsächlich vorhandene Bebauung und nicht die Vorgaben des Flächennutzungsplanes an, Keine Außenbereichsaffinität einer größeren Schreinerei bei vorhandenem Industriegebiet, Für einen im Außenbereich belegenen Immissionsort können keine niedrigeren Immissionsrichtwerte als für ein Mischgebiet nach der TA Lärm geltend gemacht werden, Kein Zuschlag nach Nr. 6.5 der TA Lärm für Mischgebiete Unzulässigkeit von Auflagen im Baugenehmigungsbescheid, die ein ständiges Überwa- chungsproblem mit sich bringen und damit einen nicht mehr vertretbaren Verwaltungsaufwand (hier verneint), Gesicherte Erschließung nach § 35 Abs. 2 BauGB grundsätzlich kein drittschützender Belang; Ausnahme bei erheblicher Verschlechterung der bauplanungrechtlichen Erschließungssituation des Nachbargrundstücks durch vorhabenbedingte Überlastung der Entschließungsanlage (hier verneint), Bei identischer Argumentation keine Berufung auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Außenbereich, wenn Verletzung des Rücksichtnahmegebotes verneint wurde, Kein allgemeines Abwehrrecht von Außenbereichsnachbarn gegen unzulässige Außenbereichsnutzungen

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