Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Angemessenheitsprüfung – Einpersonenhaushalt in Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen – schlüssiges Konzept – Datenerhebung ohne Berücksichtigung von Bestandsmieten – kalte Betriebskosten
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Dreipersonenhaushalt in Berlin – Kostensenkungsaufforderung – Angemessenheitsprüfung – Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts des Grundsicherungsträgers – Ermittlung der abstrakten Angemessenheitswerte durch das Gericht anhand eines qualifizierten Mietspiegels – Notwendigkeit der Überprüfung der tatsächlichen Verfügbarkeit angemessener Unterkünfte auf dem Wohnungsmarkt durch das Gericht