Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen einer Anhörung der Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren gem § 322 FamFG iVm § 283 Abs 3 S 2 FamFG
Mittelbare Drittwirkung des Art 3 Abs 1 GG verlangt ggf sachlichen Grund für den Ausschluss einzelner Personen von einer der Allgemeinheit geöffneten Veranstaltung (hier: bundesweites Stadionverbot für Fussballfan) – Ausstrahlungswirkung des Gleichheitssatzes begründet zudem verfahrensrechtliche Anforderungen (Anhörung des Betroffenen sowie Begründung der Entscheidung) – Stadionverbot setzt keinen Nachweis einer Straftat voraus
Nichtannahmebeschluss: Kein Verlust des Gegendarstellungsrechts durch Verweigerung einer Stellungnahme auf Vorabanfrage des Publikationsorgans hin – Verweigerung einer Stellungnahme zu Vorabanfrage bedarf keiner Rechtfertigung – Einräumung eines Gegendarstellungsanspruchs setzt nicht stets Einzelfallabwägung voraus