Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1906 Abs 3 BGB aF bzgl ambulanter Zwangsmedikation – unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm – zudem unzureichende Auseinandersetzung mit der Rspr des BVerfG (BVerfGE 142, 313) sowie der Neuregelung des § 1906 BGB nF
(Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Anordnung der Bundesnetzagentur über die monatliche vorläufige Abrechnung der Differenz zwischen allokierten und tatsächlich ausgespeisten Gasmengen auf der Grundlage der festgestellten Tagesdifferenzmengen – GaBi Gas 2.0))