Nichtannahmebeschluss: § 353d Nr 3 StGB sanktioniert auch die Veröffentlichung einer Anklageschrift durch den Angeklagten selber – Strafurteil verletzt weder Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG oder das allgemeiner Persönlichkeitsrecht des Betroffenen
Anforderungen an die gesetzliche Festlegung der Haftgründe für die Anordnung von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren in Deutschland: Haftgrund der Fluchtgefahr bzw. einer Entziehungsabsicht; Haftgründe des Ablaufs der Ausreisefrist und des Wechsels an einen unbekannten Aufenthaltsort sowie des Nichtantreffens an dem der Ausländerbehörde angegebenen Ort am Abschiebungstermin
(Sozialgerichtliches Verfahren – Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen durch den Sozialhilfeträger gegenüber dem Grundsicherungsträger im Wege der Prozessstandschaft – notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 – Unterbringung in einer stationären Einrichtung – Einrichtungsbegriff)