Nachholung der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens: Gesetzlich vorgeschriebene Besetzung der großen Strafkammer bei der Beschlussfassung
Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung: Wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit; Nachweis einer Überschuldung der Gesellschaft