Zur Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen im Strafprozess sowie zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen – hier: Verwertung der aus präventiv-polizeilicher Wohnraumüberwachung gewonnenen Informationen nicht zu beanstanden – Betrugsstrafbarkeit durch Abschluss bzw Beantragung von Lebensversicherungsverträgen mangels unzureichender Feststellung eines Vermögensschadens nicht mit Art 103 Abs 2 GG vereinbar
Strafverfahren wegen Betruges: Erfordernis der wirksamen Anklageerhebung und des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Feststellung eines dem Verfall entgegenstehenden Anspruchs