Nichtannahmebeschluss: Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer “Alt-Aktiengesellschaft” gem § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 DrittelbG verfassungsgemäß – Eingriff in Eigentumsgrundrecht der Anteilseigner verhältnismäßig und gleichheitsgerecht ausgestaltet