Eine Notenabsenkung (gegenüber vorliegenden Beurteilungsbeiträgen) kann mit einer auf den Quervergleich gestützten Begründung ausreichend plausibilisiert werden
Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die zweite Regulierungsperiode durch die Bundesnetzagentur – Eigenkapitalzinssatz