Inlänische Schutzalternative und keine extreme Gefahrenlage bei Rückkehr eines alleinstehenden, männlichen, arbeitsfähigen, afghanischen Staatsangehörigen
Individuelle Gefährdungssituation aufgrund schwerwiegender psychischer Erkrankung in Kombination mit außerordentlich schwierigen allgemeinen Verhältnissen in Afghanistan