Sozialgerichtliches Verfahren – Erfüllung der Formerfordernisse für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten durch eine von einem De-Mail-Konto aus versandte Nachricht ohne qualifizierte elektronische Signatur
Teilweise erfolgreicher Eilantrag: Aussetzung der Vollstreckung einer Geldstrafe aufgrund einer Folgenabwägung – keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist des § 410 StPO sowie keine Beiordnung eines Anwalts für fachgerichtliches Einspruchsverfahren, da grds kein statthaftes Ziel einer Verfassungsbeschwerde