Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit (§ 34 Abs 2 BVerfGG) der wiederholten Einlegung erkennbar aussichtsloser Verfassungsbeschwerden trotz vorheriger Androhung der Gebührenauferlegung – erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung zu gleichgelagerten Fällen (vgl Beschluss vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16 – Rundfunkbeitrag –) – Auferlegung der Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten