Nichtannahmebeschluss: Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung (Art 3 Abs 3 S 2 GG) gebietet keine barrierefreie Gestaltung der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren derart, dass Beteiligte über einen längeren Zeitraum mittels Computer von zuhause aus kommunizieren können – Zur Möglichkeit der Verweisung auf eine Vermittlung durch Dritte, etwa Bevollmächtigte oder Beistände
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden bzgl der Erhebung des Rundfunkbeitrags – erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung gleichgelagerter Fälle (vgl Beschluss vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16) – Androhung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten