Keine Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf die Möglichkeit der ausnahmsweisen Auferlegung von Mutwillenskosten gegenüber dem Prozessbevollmächtigten
Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten bei Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde beleidigenden Inhalts