Heimtückemord: Angriff zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz; Erstattung der notwendigen Auslagen bei erfolglos eingelegtem Rechtsmittel durch den Angeklagten und den Nebenkläger
Heimtückischer Mord: Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers bei einem vereinbarten Faustkampf „Mann gegen Mann“ und überraschendem Messerangriff
Mordversuch bei verminderter Steuerungsfähigkeit der Täter: Erforderliche Tätereinsicht in die Niedrigkeit des Tuns; Mordmerkmal der Heimtücke bei überraschendem Angriff des Tatopfers nach Beendigung einer verbalen Auseinandersetzung