Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines erheblichen Beweisangebots im Zivilprozess – geringere Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Offenkundigkeit der gerügten Grundrechtsverletzung
Bauprozess: Anforderungen an die ausreichende und schlüssige Darlegung eines Schadensersatzanspruchs wegen einer mangelhaften Werkleistung; verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens durch das Berufungsgericht