Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines unzureichend begründeten Durchsuchungsbeschlusses verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – keine Heilung von Begründungsmängeln eines Durchsuchungsbeschluss im Beschwerdeverfahren