(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – keine Umgehung der in § 160 Abs 2 Nr 3 SGG normierten Beschränkungen durch eine Grundsatzrüge – Maßgeblichkeit eines Gutachtens bei Vorliegen unterschiedlicher Gutachten mit teilweise für den Kläger günstigen und ungünstigen Aussagen)
Rechtliches Gehör: Unterlassener gerichtlicher Hinweis auf bereits erstinstanzlich zurückgewiesenen Parteivortrag; erneute Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht