Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der Kombination der Fächergruppen der Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften/Mathematik umfasst; Ausweitung des Bewerberfeldes ist nicht rechtfertigungsbedürftig
Vertragsärztliche Versorgung – Entscheidung über Praxisnachfolge – Berücksichtigung einer für die Einflussnahme auf das Nachbesetzungsverfahren gegründeten Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – Notwendigkeit eines Abwägungsprozesses – Zumutbarkeit eines Bewerbers für die verbleibenden BAG-Partner