Stellenbesetzung (Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht R 3), Rücknahme der Bewerbung des ausgewählten Bewerbers, sachlicher Grund für Abbruch des Auswahlverfahrens, Antragstellerin als einzig verbliebene Bewerberin, Verwendungseignung als konstitutives Anforderungsmerkmal, rechtshängige Klage gegen dienstliche Beurteilung, inzidente Prüfung
Stellenbesetzung in der 4. Qualifikationsebene, Dienstpostenkonkurrenz, Einstellungsbewerber, konstitutives Anforderungsprofil, Abschlussnote (1, 8 oder besser), Anforderungen an den konkreten Dienstposten, Nichtberücksichtigung vorhandener Berufserfahrung
Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens, Leiter/in einer Organisationseinheit, Führungseignung, konstitutives Anforderungsprofil, Angabe des Anforderungsprofils nicht entbehrlich