Justizverwaltung: Beteiligung des zuständigen Insolvenzrichters am Rechtsbeschwerdeverfahren über die Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter
Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen grds eigenständige, nur auf das jeweilige Verfahren bezogene Bewerberverfahrensansprüche – zudem grds kein Schutz gegen Reduzierung des Teilnehmerfeldes im Falle einer Neubescheidung – hier: Bewerbungsverfahrensanspruch aus früherem Verfahren schützt nicht vor Stellenbesetzung anderer, nachfolgend ausgeschriebener Stellen – keine Verletzung von Art 33 Abs 2 GG – zudem Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung