Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der fachgerichtlichen Auslegung des § 25 Abs 5 AufenthG (juris: AufenthG 2004); jedoch unzureichende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit weiteren, selbständig tragenden Erwägungen der angegriffenen Entscheidungen
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Ablehnung von PKH – Ablehnung der Zulassung eines Beistandes mangels Vollmachtvorlage
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch PKH-Versagung bei unzureichender Begründung fehlender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung – bei gleichzeitigem Beschluss über PKH-Antrag und Eilrechtsschutzbegehren ggf gesonderte Begründung des PKH-Antrags erforderlich