Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wiedereinsetzung bei Prozesskostenhilfebewilligung durch das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Prozesskostenhilfeantrag
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die Versäumung der Berufungsfrist bei Prozesskostenhilfeantrag des anwaltlichen Insolvenzverwalters
(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bewilligung von Leistungen über den Zeitpunkt der Aufnahme einer leistungsausschließenden Ausbildung hinaus – Vertrauensschutz – unterlassene Mitteilung der BAföG-Antragstellung – kein Beruhen des Verwaltungsakts auf dieser Pflichtverletzung – teilweise Aufhebung des Verwaltungsakts nach § 48 SGB 10 – Einkommenserzielung – BAföG)
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz hinreichender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier zudem fehlende Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung trotz hoher Gutachterkosten, die jedoch durch gerichtlichen Beweisbeschluss verursacht worden waren