Restschuldbefreiungsverfahren: Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung bei Nichtabführung nur zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichender Beträge
(Arbeitslosengeld II – Mehrbedarf gem § 21 Abs 4 SGB 2 nur bei Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB 9 – allgemeine Beratungs- und Betreuungsleistungen durch den Grundsicherungsträger – Inhalt und Schwerpunkt einer Psychotherapie als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation)
Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige Leistungsbewilligung nach vorläufiger Entscheidung über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Streitgegenstand – Rechtmäßigkeit der Bewilligung vorläufiger Leistungen – Ermessensausübung – Höhenstreit – Arbeitslosengeld II – Unterkunftskosten – Einkommensberücksichtigung – Einkommensprognose bei selbstständiger Tätigkeit
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren – Zum Merkmal der “Erforderlichkeit” der Beiordnung eines Rechtsanwalts iSd § 121 Abs 2 ZPO bei “Bagatellstreitigkeiten” – Festsetzung des Gegenstandswerts auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren – Zum Merkmal der “Erforderlichkeit” der Beiordnung eines Rechtsanwalts iSd § 121 Abs 2 ZPO auch bei “Bagatellstreitigkeiten”
Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist: Erforderlichkeit einer Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch vor Verwerfung der Berufung als unzulässig