Versagung von PKH bzw Beiordnung eines Rechtsanwalts für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Erforderlichkeit – zudem fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Vorlage entscheidungerheblicher Unterlagen – Verweisung auf Anlagen aus einem anderen anhängigen Verfahren nicht ausreichend