Markenbeschwerdeverfahren – „GCSN“ – angegriffener Beschluss umfasst nicht beanspruchte Dienstleistungen – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „Naturstrom Brüggen Energie aus Wasserkraft (Wort-Bild-Marke)/naturstrom AG (Wort-Bild-Marke)/Naturstrom (geschäftliche Bezeichnung)“ – Antrag auf Kostenauferlegung – Rücknahme des Widerspruchs – Möglichkeit der Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bei Übereinstimmung der Vergleichsmarken in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil – kein offenkundiges Fehlen der Verwechslungsgefahr – keine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens zu Lasten der Widersprechenden