Markenbeschwerdeverfahren – „Weingut Gut Ravensburg“ – zur Eignung einer Ortsbezeichnung und eines Gebäudenamens als Hinweis auf die geografische Herkunft – Freihaltungsbedürfnis – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „Lehmitz/Lehmitz/Weinhaus am Stadtrand Dirk Lehmitz e. K.“ – Widerspruch aus mehreren geschäftlichen Bezeichnungen – Fälligkeit mehrerer Widerspruchsgebühren – nur eine Gebührenzahlung: Klarstellung, für welchen Widerspruch die Gebührenbezahlung bestimmt ist – Abstellung auf das Widerspruchskennzeichen „Lehmitz“ – fehlender Beweis für ein bundesweit tätiges Unternehmenskennzeichen mit älterem Zeitrang – bei bösgläubiger Anmeldung kann die Marke auf Antrag in einem Löschungsverfahren gelöscht werden – keine Prüfung im Widerspruchsverfahren